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Vertræge: Verpflichtungen und Bindungen

Etymologisch kommt „Vertrag” (mittelalterlich: Vertræge, wobei das æ für offene e/ä-Laute steht, wie in „Træne” → „Träne”) von ahd. tragan (germ. dragan) = „tragen, ertragen, aushalten” und vertragen = „eine Sache austragen, beilegen, durch Vereinbarung regeln”. Ein Vertrag ist also das Ausgetragene, das Vereinbarte, die Übereinkunft, die man miteinander schließt – weniger physisch als vielmehr durch Ausgleich und Vereinbarung zum Austrag gebracht.

Ein Vertrag wirkt wie ein Anker für Willen, Absichten und Handlungen – schwer, aber bewusst lösbar durch Neuausrichtung.

Nicht verwandt mit träge (ahd. trāgi = „langsam”) oder rege (ahd. regan = „bewegen”) – diese sind nur phonetische Assoziationen, keine etymologische Wurzel.

Juristisch erfordert ein Vertrag bewusste Willenserklärungen, soziale, emotionale oder energetische Verträge wirken oft unbewusst und fixieren Absichten, Loyalitäten oder Glaubenssätze.

Ein Vertrag ist bewusst abgegebene Freiheit, Last und Verantwortung – spürbar schwer, aber lösbar, wenn Bewusstsein, Wille und Absicht wieder in Übereinstimmung gebracht werden.


💡 Merksatz:

Ein Vertrag ist das Ausgetragene, nicht das Träge.

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