THEMEN // ISSUES

Schuld: Ver-trauen. Ver-letzen. Ver-geben.

Schuldgefühle überwinden

 

Schuld: Ver-gehen. Ver-urteilen. Ver-geben.

Schuld: Ver-fehlen. Ver-urteilen. Ver-söhnen.

Schuld: Ver-sprechen. Ver-brechen. Ver-antworten.

Schuld: Ver-trauen. Ver-letzen. Ver-geben.

Schuld: Ver-langen. Ver-fehlen. Ver-söhnen.

Logik der Abfolge:

  1. Ver-gehen = Die Tat/das Vergehen wird begangen
  2. Ver-urteilen = Die Schuld wird festgestellt/beurteilt
  3. Ver-geben = Die Konsequenz/Auflösung erfolgt

Alternative logische Dreisprünge:

  • Schuld: Ver-schulden. Ver-antworten. Ver-geben. (Tat → Verantwortung → Vergebung)
  • Schuld: Ver-fehlen. Ver-urteilen. Ver-söhnen. (Fehler → Urteil → Versöhnung)
  • Schuld: Ver-gehen. Ver-folgen. Ver-geben. (Tat → Verfolgung → Vergebung)

Der stärkste ist: “Schuld: Ver-gehen. Ver-urteilen. Ver-geben.”

 

„An allem Unfug der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.“

— Erich Kästner (Schriftsteller)

Mit “Un-schuldig” und “Ver-schuldet”:

  • Schuld: Un-schuldig oder ver-schuldet?
  • Schuld: Wenn Un-schuld zur Ver-schuldung wird
  • Schuld: Ver-schuldet durch Un-schuld
  • Schuld: Un-schuldig ver-schuldet

Noch frecher mit anderen Wortspielen:

  • Schuld: Wer hat’s ver-bockt?
  • Schuld: Schuld-los glücklich oder schuld-voll unglücklich?
  • Schuld: Ver-antwortung oder Ver-weigerung?
  • Schuld: Schuld-frei oder schuld-bewusst?
  • Schuld: Ver-urteilt oder ent-schuldet?
  • Schuld: Schuld-spruch oder Frei-spruch?
  • Schuld: Ent-schuldet oder be-schuldet?
  • Schuld: Ver-hängnis oder Ver-gebung?
  • Schuld: Schuld-gefühl oder Schuld-freiheit?
  • Schuld: Ver-antworten oder ab-streiten?

Besonders frech:

  • Schuld: Wer war’s? Du oder ich?
  • Schuld: Finger weg oder Finger drauf?
  • Schuld: Erwischt oder entwischt?

 

Juristische Definition: Schuld ist die individuelle Vorwerfbarkeit der strafbedrohten Tat Schuld ▷ Definition, Erklärung und Bedeutung im Strafrecht. Schuld bedeutet die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens Schuld – Definition, Begriff und Erklärung.

Zentrale Elemente der strafrechtlichen Schuld:

  1. Schuldfähigkeit – bestehend aus:
  2. Vorwerfbarkeit – schuldhaft handelt, wer Unrecht begeht, obwohl er anders hätte handeln können Schuld im Strafrecht |§| Wer handelt schuldhaft laut StGB?
  3. Strafmündigkeit – schuldfähig ist jede Person ab 14 Jahren Schuld ▷ Definition, Erklärung und Bedeutung im Strafrecht

Systematische Einordnung: Die Schuld ist ebenso wie die Verwirklichung des tatbestandlichen, rechtswidrigen Unrechts Voraussetzung der Strafbarkeit Prüfungsschema Schuld im Strafrecht – juracademy.de. Nach § 46 Abs. 1 S. 1 StGB ist die Schuld des Täters Grundlage für die Zumessung der Strafe Prüfungsschema Schuld im Strafrecht – juracademy.de.

Kurze juristische Definition: “Schuld ist die individuelle Vorwerfbarkeit rechtswidrigen Verhaltens bei gegebener Schuldfähigkeit.”

 

Schuld: Verantwortlichkeit für Verstöße gegen sittliche, moralische oder gesetzliche Normen; begangenes Unrecht oder Versagen.

Schuld: Verantwortung für Normverstöße

Schuld: Zurechenbare Regelverletzung

Schuld: Verantwortlichkeit bei Unrecht

Schuld: Haftung für Normbruch

Schuld: Verantwortung für Verfehlung

Schuld: Zurechenbares Versagen

Schuld: Haftung bei Regelverletzung

Schuld: Verantwortung für Fehlverhalten

Schuld: Zurechenbare Pflichtverletzung

Schuld: Verantwortlichkeit für Schaden

Schuld: Haftung für Normverstoß

Schuld: Zurechenbares Unrecht

Schuld wird der folgend beschriebene Zustand genannt: wenn jemand für einen Verstoß gegen eine durch sittliche, ethisch-moralische oder gesetzliche Wertvorstellung gesetzte Norm verantwortlich ist.
Ursache von etwas Unangenehmem, Bösem oder eines Unglücks, das Verantwortlichsein, die Verantwortung dafür
“die Schuld liegt bei mir” [ohne Plural]

bestimmtes Verhalten, bestimmte Tat, womit jemand gegen Werte, Normen verstößt; begangenes Unrecht, sittliches Versagen, strafbare Verfehlung
“eine persönliche, kollektive Schuld

 

 

“Schuld” ist ein vielschichtiger Begriff, der je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen hat:

Rechtliche Schuld: Im Rechtswesen bedeutet Schuld die Verantwortlichkeit für eine rechtswidrige Handlung. Jemand ist schuldig, wenn er bewusst oder fahrlässig gegen geltendes Recht verstoßen hat. Zentral ist dabei die Schuldfähigkeit – die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen und entsprechend zu handeln.

Moralische Schuld: Hier geht es um die Verletzung ethischer Normen oder Werte. Man trägt moralische Schuld, wenn man bewusst gegen das handelt, was man als richtig erkennt, oder wenn man Schaden verursacht, den man hätte vermeiden können.

Psychologische Schuld: Das subjektive Schuldgefühl – oft unabhängig davon, ob objektiv eine Schuld vorliegt. Menschen können sich schuldig fühlen, auch wenn sie keine tatsächliche Verantwortung tragen (etwa Überlebende von Unfällen).

Theologische Schuld: In religiösen Kontexten beschreibt Schuld die Entfremdung von Gott durch sündiges Handeln oder die Verletzung göttlicher Gebote.

Finanzielle Schuld: Die Verpflichtung, jemandem Geld oder andere Leistungen zu erbringen – hier ist Schuld neutral, nicht mit moralischem Versagen verbunden.

Allen Definitionen gemeinsam ist das Element der Verantwortlichkeit und oft die Notwendigkeit von Wiedergutmachung oder Vergebung.

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